UVV Prüfung + Wartung
Tore spielen häufig eine zentrale Rolle, wenn es um einen reibungslosen Betriebsablauf geht. Regelmäßig durchgeführte Prüfungen und Wartungen sind die beste Garantie für einen sicheren und dauerhaft störungsfreien Betrieb von Toranlagen und um Ausfallzeiten zu vermeiden.
Die technische Regel für Arbeitsstätten
ASR A1.7 Türen und Tore, schreibt eine Prüfung vor der Inbetriebnahme, sowie mindestens eine jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch einen Sachkundigen verbindlich vor.
Wir unterbreiten ihnen gerne ein Angebot,
über ein maßgeschneidertes Wartungspaket.
